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Software absetzbar?!
goofiy83
Beiträge: 32
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Hallo Leute,

ich wollte wissen ob man eigendlich Softwareprodukte, neue und auch diverse alte absetzen kann?

Meine Freundin hat über die Jahre viel gesammelt weil sie auf Fortbildungen war, Bewerbungen hatte und sie ihr Computerwissen auf den laufenden bringen musste nach der Geburt unseres Kindes.

Jetzt weiß ich nicht ob wir diese auch nachträglich absetzen können.
Wollte mich fachberaten lassen und mich erkundigen bei http://steuerberater.steuerberaterscout.com , aber da ich selber noch nicht ganz genau weiß zu wen ich gehen soll, dachte ich mir, ich frage vorher mal hier nach.

Wäre euch dankbar für eine Antwort falls sich jemand auskennt!!
Schöne Grüße SmileSmileSmile
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RastaGal
Beiträge: 5
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Du kannstz alles, was nachweislich (Quittungen,Kto-Auszüge) die Bezeichnung "Arbeitsmaterialien" belegen kann, bei der Steuer geltend machen. Dafür brauchst Du nicht gleich ein Steuerbüro beautragen....^^
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jodel
Beiträge: 19
Wohnort: Essen
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Ja das stimmt. Ist ne gute Möglichkeit bissle Geld wieder zurückzubekommen!
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Hasie
Beiträge: 5
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So ist es. Läuft unter Arbeitsmaterialien.
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Kiko
Beiträge: 7
Wohnort: Hamburg
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Ehrlich? Auch nach mehreren Jahren (wenn seine Freundin "über die Jahre" viel angesammelt hat)?
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Spaceman_Spiff
Beiträge: 3
Wohnort: Bielefeld
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Kiko hat Folgendes geschrieben:
Ehrlich? Auch nach mehreren Jahren (wenn seine Freundin "über die Jahre" viel angesammelt hat)?


Das wäre für mich auch interessant. Niemand eine Antwort darauf?
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HoBBrian
Beiträge: 6
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Kommt glaube ich darauf an, ob es für deine Frau beruflich notewenidg war, sich diese Softwares an zu eignen.
Ich konnte eine Software, die für mich als selbständiger Unternehmer notwendig war (Datensicherung über Cloud-Computing - http://www.unicon-software.com/thin-client-losungen/cloud-computing/) von der Steuer absetzen - zumindest teilweise, da sie acuh privat gebraucht wird.
Ich denke mit dem rihctigen Steuerberater, der das nett verpackt, kriegt man das sicherlich hin Wink
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Knowell
Beiträge: 19
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Ich weiß leider nicht, wie es ist, wenn man Software erst mehrere Jahre sammelt und dann absetzen will.
Ich weiß aber, dass man Software generell auf jeden Fall absetzen kann, wenn man das beruflich bzw. für Ausbildung benötigt.
Wir haben in unserer Firma z.B. eine Software für Handwerker.
Damit schreiben wir unsere Angebote, Rechnungen und Auftragsbestätigungen.
Ich kann sogar meine Angebote damit ganz leicht erstellen. Das Programm ist sozusagen bei uns in der Firma eine Art Schweizer Taschenmesser. Man kann eben fast alle Büroaufgaben damit erledigen.
Zu einer Firma gehört ja auch die notwendige Büroarbeit also die Verwaltung. So ist die Software unser Arbeitsmittel für die Verwaltung und Führung unserer Firma.
Wir konnten daher den Kaufpreis der Software und auch spätere Updates problemlos steuerlich absetzen.
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Lecests1
Gast
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Das scheint ja wirklich eine Allroundsoftware zu sein. Das ist genau das was ich für meine Firma brauche.
Ich werde mir das mal noch genauer ansehen und das Demo probieren.
Aber das was ich gerade gelesen habe, hat mich schon überzeugt.
schmucklady
Beiträge: 14
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Hallo,

ich habe auch schon mehrfach gehört, dass mein Partner, der ein eigenes Unternehmen führt, öfters mal Software abschreibt. Du musst quasi nur vorlegen können, dass die Anschaffung aus beruflichen Gründen erfolgt ist.
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paulina88
Beiträge: 6
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Klar kann man die absetzen! Sofern man die z.B fürs Studium oder den Job braucht.

LG
Paulina
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Tino3270
Beiträge: 6
Wohnort: Oldenburg
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Wird sowas nicht unter dem Begriff "Immaterielles Anlagevermögen" geführt wenn man ein Unternehmen hat?
Siehe Wikipedia >>> http://de.wikipedia.org/wiki/Immaterieller_Verm%C3%B6gensgegenstand

_________________
"Gaffa-Tape" - das Band des kleinen Mannes Smile
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greyhound
Beiträge: 49
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Hallo,

das ist auf jeden Fall möglich, das kann ich dir auch aus meiner eigenen Erfahrung sagen. Wir haben erst letztes Jahr wieder über http://www.hhd.de eine neue Speditionssoftware für die Firma meines Vaters gekauft und da gab es beim Abschreiben keinerlei Probleme.
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Software absetzbar?!
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