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Unfallfolgen unvorhersehbar – welche Schritte müssen unterno
dorisja
Beiträge: 283
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Liebes Forum. Ich hatte vor ein paar Wochen einen Arbeitsunfall. Da ich am Unfalltag keine schlimmeren Auswirkungen des Unfalls verspüren konnte, bin ich auch nicht zum Arzt gegangen. Ich arbeitete ganz normal weiter, bis vor einigen Tagen, die Folgen des Unfalls spürbar wurden. Nun habe ich starke Schmerzen und nehme hochdosierte Schmerzmittel. Die Berufsgenossenschaft, beziehungsweise, die Unfallversicherung sehen sich außerhalb der Verpflichtung, da der eigentliche Unfall weit vorher stattgefunden hatte und ich nicht rechtzeitig zum Arzt gegangen sei. Können die Institutionen das so einfach machen?
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petermet
Beiträge: 677
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Hallo! Im Grundprinzip haben die Institutionen Recht mit ihrer Behauptung. In den meisten Fällen sollte der Arbeitnehmer sofort nach dem Unfall einen Durchgangsarzt aufsuchen und die Verletzung untersuchen lassen. Um hier eine vernünftige Regelung zu finden, solltest du auf juvato.de nachschauen und dort mal entsprechende Informationen im Bezug auf deinen Sachverhalt abfragen.
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Unfallfolgen unvorhersehbar – welche Schritte müssen unterno
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